Aktivitäten


Jahresbrief 2011

Unter dem Titel "Wundbriefe und Heftpflaster" hat der AkS, wie jedes Jahr, auch 2011 seinen Jahresbrief herausgeben. Wir lassen Gefangene zu Wort kommen, die uns beeindruckend über die Realitäten in bundesdeutschen JVA´s in ihren Briefen berichtet haben.

Jahresbrief 2011 als Download hier klicken

2011

Briefschwerpunkt Frauengefängnis Schwäbisch-Gmünd, Baden-Württemberg. Monatelange umfangreiche Briefkorrespondenz über unhaltbare Zustände im Frauenknast bis hin zum Hungerstreik.

2010

Herausgabe des Heftes:  "Briefe von Gefangenen, Texte und Bilder zum Strafvollzug", versendet an 600 Gefangene und Mitglieder unseres Vereins. Die Resonanz war sehr positiv, lediglich in drei bayrischen JVA`s wurde die Aushändigung an Gefangene verweigert! Das Heft war wohl als zu kritisch eingestuft worden, aber genauso war es auch gedacht und konzipiert!

Erfolgreiche Unterstützung bei Gehaltsanspruch und Wahrung des Briefgeheimnisses

Der AkS unterstützt von März bis November eine Gruppe von Gefangenen der JVA Celle/Salinenmoor bei ihrer Petition im Landtag Niedersachsen. Inhalt ist die Lohngruppenerhöhung innerhalb einer beruflichen Fortbildungsmaßnahme. Eine Höhergruppierung in Lohnstufe 3 und eine Nachzahlung ist nun zugesichert. Für das wiederholte rechtswidrige Öffnen der Post des Petitionsausschusses Niedersachsen musste sich die JVA-Leitung Celle bei den Gefangenen schriftlich entschuldigen, nachdem der AkS mehrfach bei der JVA-Leitung und beim Landtag interveniert hatte. Die Verfahrensabläufe der Sichtkontrolle eingehender Briefsendungen innerhalb der JVA Celle/Salinenmoor sind bereits geändert worden.

Arbeitskreis kritischer Strafvollzug e.V. (AkS) zur Neuordnung der Sicherungsverwahrung

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 15.12.2009 die Praxis der nachträglichen Sicherungsverwahrung in Deutschland als menschenrechtswidrig beurteilt. Praktisch betroffen sind von diesem Urteil etwa 80 Personen, von denen ca. 15-20 inzwischen die Freiheit wiedererlangt haben. In der Folge des genannten Urteils ist die gesamte Praxis der Sicherungsverwahrung erneut in die öffentliche Diskussion gerückt. Dabei fällt auf, dass die mediale Aufbereitung des Themas oft populistisch und vereinfachend ausfällt.

Die Sicherungsverwahrung ist das schärfste Instrument, um in Freiheitsrechte Betroffener einzugreifen. Sie ist in der Theorie keine Strafe, sondern lediglich Sicherung vor besonders gefährlichen Tätern (Maßregel). In der Praxis jedoch wird die Sicherungsverwahrung meist unter den gleichen Umständen vollzogen wie die zeitige Freiheitsstrafe. Sie wirkt also wie eine Strafe. Auch deshalb hat der Europäische Gerichtshof die Praxis der nachträglichen Sicherungsverwahrung als mit dem Verbot des rückwirkenden Strafens für unvereinbar erklärt.

Für die nun notwendige Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung muss Folgendes gelten:

- Die nachträgliche Sicherungsverwahrung muss ersatzlos entfallen.
- Der Gesetzgeber sollte die Gelegenheit ergreifen, die verfehlte Regelung zur   Anordnung der Sicherungsverwahrung bei Heranwachsenden und Jugendlichen   aufzuheben.
- Die Anordnung oder der Vorbehalt der Sicherungsverwahrung sind auf einen eng   begrenzten Personenkreis zu konzentrieren. Dies bedeutet, dass z.B. gewaltlose   Eigentumskriminalität auf keinen Fall zur Sicherungsverwahrung führen darf.
- An die Anordnung oder den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung sind prognostisch   besonders strenge Anforderungen zu richten. Die Anforderungen an entsprechende   Gutachten sollten gesetzlich geregelt werden.
- Es gilt das Gebot möglichster Resozialisierung mit dem Ziel, ein Leben in Freiheit zu   erlangen. Therapiemöglichkeiten müssen ausgeweitet werden.
- Der Vollzug der Sicherungsverwahrung muss vollkommen neu konzipiert werden. Da   die Sicherungsverwahrung nur dem Schutz vor künftigen Straftaten dient und keine   Strafe sein soll, ist der Vollzug grundsätzlich vom Strafvollzug zu trennen. Eingriffe in   die persönliche Freiheit sind nur zulässig, soweit sie für die Sicherung absolut   notwendig sind.

In der öffentlichen Diskussion ist darauf hinzuweisen, dass ein vollständiger Schutz vor schweren Straftaten ohnehin nicht möglich ist und ein gewisses Risiko immer bleibt. Nur wenn künftig mit schweren Straftaten zu rechnen ist, und zwar zweifelsfrei, kann Sicherungsverwahrung angeordnet werden. Sicherungsverwahrung auf Kosten derer, die „vielleicht, eventuell oder unter Umständen“ eine Straftat verüben könnten, stellt einen rechtswidrigen Eingriff in die persönliche Freiheit der Betroffenen dar. So gesehen sitzen hier und heute Menschen, die ihre Freiheitsstrafe verbüßt haben, zu unrecht in der Sicherungsverwahrung.

Sonstige Aktivitäten

  • Stellungnahme zu den neuen Länderstrafvollzugsgesetzen
  • Einrichtung des Blog: "Wir beobachten den Strafvollzug-aks"
  • Fortführung der Korrespondenz mit den Gefangenen
  • Einrichtung eines Briefarchivs und Auswertung des Archivs

ältere Aktivitäten


2008/9Fortführung des umfangreichen Briefverkehrs/Umzug/Medienarbeit

2007
Aufruf zur öffentlichen Diskussion der neuen Strafvollzugsgesetze in den Bundesländern (pdf Datei)

2005
10jähriges Jubiläum des AkS
Zum Anlass des Jubiläums gibt der AkS eine Festschrift heraus.
Die Festschrift kann beim AkS gegen eine Schutzgebühr von 5,- € zzgl. Porto bestellt werden.

2004
Dezember: Rundbrief (pdf Datei)
 
2003
Dezember: Rundbrief (pdf Datei)
Januar: Rundbrief (pdf Datei)
 
2002
Februar: Beteiligung des AkS an einer Fachtagung in Loccum (mitorganisiert vom niedersächsischen Justizministerium) zum Thema "Hinter Gittern - vor der Kamera. Justizvollzug und Medien".
Vortrag zum Thema "Öffentlichkeitsarbeit von Gefangenen" sowie Leitung der Arbeitsgruppe "Gefangenenzeitungen" durch Helmut Koch und Anja Vomberg.
Der AkS beteiligt sich an der Radiosendung "Hallo Ü-Wagen" zum Thema "Strafvollzug". Peter Steenpaß vertritt dort den kritischen Standpunkt.
Juni: Rundbrief

2001
März: Veröffentlichung der Ergebnisse der Umfrage vom September 2000 als Broschüre "Rechtsradikalismus im bundesdeutschen Strafvollzug" und Präsentation der Broschüre im Rahmen einer Pressekonferenz
Pressemitteilung zum Rechtsradikalismus im Strafvollzug
Juni: Rundbrief
September: Beteiligung des AkS an der Fachtagung der Ev. Akademie Cloppenburg (mitorganisiert vom niedersächsischen Justizministerium) zum Thema "Wir können die Gefangenen nicht wegzaubern... also, was sollen wir mit ihnen tun?"
Helmut Koch und Nicola Keßler halten einen Vortrag zum Thema "Wenn Wände erzählen könnten - Stimmen von drinnen und draußen".
Dezember: Rundbrief
Schriftliche Umfrage bei JVA-Leitungen und Gefangenenzeitungen zum Thema "Öffentlichkeitsarbeit durch Gefangene"

2000
Mai: Forderungen des AkS für die laufenden Koalitionsverhandlungen nach den Landtagswahlen in NRW
Juni: Rundbrief
September: Schriftliche Umfrage bei den AnstaltsleiterInnen der JVAen, den Gefangenenzeitungsredaktionen und den Mitgliedern "drinnen" des AkS zu Vorkommnissen mit rechtsradikalem Hintergrund
Oktober: Unterstützung der Demonstration gegen Abschiebehaft in Büren
Dezember: Rundbrief

1999
März: "Tips für Gefangene und Angehörige", die aufgrund zahlreicher Anfragen zusammengestellt wurden
Juni: Rundbrief mit dem Schwerpunkt: Das Engagement unserer Mitglieder
Preisverleihung des Ingeborg-Drewitz-Literaturpreises für Gefangene in Dortmund mit Unterstützung des AkS
Dezember: Rundbrief

1998
April: Rundbrief mit Beiträgen über die Arbeit des AkS
Mai: Erscheinen der Publikation "Mit der Flaschenpost gegen einen Ozean. Briefe aus dem Knast"
26. Mai:
"Was tun mit Sexualstraftätern?" Vortrag des Therapeuten Detlef Kunert in Münster
August: Pressearbeit zur Gefangenenentlohnung

1997
Januar: Pressearbeit zur Behandlung von Sexualstraftätern in JVAen
August: Der Fall Naim Kilic: Pressearbeit wegen Folter im Knast
12. November: "20 Jahre Strafvollzugsgesetz". Podiumsdiskussion in Münster

1996
Mai: Unterstützung der Demonstration gegen Abschiebeknast Büren
25. November: "In dubio pro libertate". Rechtspolitisches Forum in Bonn

1995
10. Februar: Vereinsgründung
27. April: "Strafvollzug im Kreuzverhör". Öffentliches Hearing in Münster
Juni: Der Fall Ramona Kost: Pressearbeit zur Problematik der U-Haft
ab November: "Hauspost-Affäre": Eingreifen in einem Fall von Zensur der Gefangenenzeitung der JVA Werl