Knastneuigkeiten


Zu mehreren Anfragen aus dem Maßregelvollzug

Am Donnerstag, den 19. Januar 2012 kann man sich in vielen Tageszeitungen über das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Unterbringung psychisch kranker Straftäter im Maßregelvollzug informieren. Der Staat darf seine geschlossenen Psychiatrien für Straftäter demnach in engen Grenzen privatisieren, wobei die Entscheidung kein Freibrief für eine Übertragung der Aufgaben an private Unternehmen sein soll. Eine Grenzziehung, bis hierher und nicht weiter, bezogen auf das Bundesland Hessen, wo schuldunfähige oder eingeschränkt schuldfähige Straftäter nicht mehr in rein staatlichen Einrichtungen untergebracht sind, soll damit erfolgen. Es waren vor allem Kostengründe, die einige Bundesländer dazu bewegten, der Privatisierung im Maßregelvollzug größeren Raum zu geben. Die Übertragung staatlicher Aufgaben an Private bleibt höchst problematisch. Die Autorität des Staates ist hier gefordert und nicht das Delegieren von Verantwortung an private Träger.

Zur Erhellung dieser recht schwierigen Materie siehe Bundesverfassungsgericht   2 BvR 133/10

 

Ein aktueller Brief aus der JVA Freiburg an den AkS

Sicherungsverwahrte fordern in ihren " Freiburger Thesen" ihre Rechte ein!!

22 Gefangene der Sicherungsverwahrung der JVA Freiburg haben in einer Erklärung zur Sicherungsverwahrung gefordert, das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 4. Mai 2011 umzusetzen.

Das  Bundesverfassungsgericht rügt in seinem Urteil, - so in der Erklärung ausgeführt-„ dass das verfassungsrechtliche Abstandsgebot für Sicherungsverwahrte gegenüber dem Strafvollzug nicht gewahrt ist und fordert, das die Lebensverhältnisse an die allgemeinen Lebensverhältnisse angepasst werden müssen. Der Vollzug der Sicherungsverwahrung muss freiheitsorientiert und therapeutisch ausgerichtet sein.“

In mehreren Punkten wollen die Gefangenen aus der Sicherungsverwahrung:

     -    Umsetzung der „Mindestvorgaben aus dem Urteil des BVerfG“

-          die volle Informationsfreiheit für Presse- und TV-Empfang

-          Information über die neuen Rechte und die Vollzugsplanung

-          Die Ausweitung der Besuchszeit

-          Anpassung des Lebens der Sicherungsverwahrten an die allgemeinen Lebensverhältnisse

-          Aushändigung von Handys und Computern, Privatkleidung und Gegenständen des täglichen Bedarfs (Essbesteck, Trinkgläser)

-          Eigenes Geld auf dem Anstaltskonto und freie Verfügung über den Arbeitslohn

-          Einstellung der Briefzensur und keine Handyeinschränkung - ohne Anmeldung Handynummern anrufen-

Die Gefangenen wollen, das der JVA Freiburg aber durch die Umsetzung des Urteiles keine unmittelbaren Kosten entstehen.

Bisher gab es in der JVA Freiburg noch keine Information oder Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.

Einhellige Meinung im AkS-Team: Verbesserungen im Strafvollzug gibt es nicht umsonst! Das weiß auch das Bundesverfassungsgericht.


Todesursache in der JVA Pont/Geldern geklärt

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Todesfall in der JVA Pont/Geldern

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Sicherungsverwahrte streiken in der JVA Celle!

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NRW erhält Justizvollzugsbeauftragten

Seit dem 01. Januar 2011 hat Prof. Dr. Walter sein Amt als Justizvollzugsbeauftragter des Landes NRW übernommen. Er berät als unabhängiger Berater, so ist es gewünscht, das Justizministerium.

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