Briefe von Gefangenen


*Aus Gründen des Datenschutzes haben wir die Namen der Inhaftierten verändert. Die Originalschreiben liegen dem AkS vor.


Eine massive Beschwerde von 27 Gefangenen aus Berlin Tegel ist beim AkS eingegangen.

Trotz mehrfacher Beschwerden bei der JVA-Leitung und anderen Stellen wegen Menschenrechtsverletzungen und Machtmissbrauch durch einen Gruppenleiter bleibt bisher alles beim Alten. Die Gefangenen verlieren nach und nach das Vertrauen in den Strafvollzug und schreiben über ihre Hoffnungslosigkeit, ihre Ohnmacht und Perspektivlosigkeit in ihrer Abteilung; eine große Kälte wird spürbar.

Zum Lesen des ganzen  Beschwerdebriefs hier klicken.


Verlegung in ein anderes Bundesland erreicht!

Ein erfeulicher Brief aus einer JVA in Baden Württemberg hat uns erreicht:
Sehr geehrter Herr Petersen (Mitarbeiter),   als Mitglied des AkS teile ich Ihnen mit, dass sich meine Adresse geändert hat.
Künftige Informationen bitte ich an die o.g. Adresse zu schicken und teile u.a.
bezüglich der Abweichung des Vollstreckungsplans mit, dass aufgrund Ihrer Info´s
meine Verlegung von F. nach W.(Hessen) befürwortet wurde. Dies u.a. auch
von beiden JVM´s, StA und Wiesbaden.
Danke für Ihre Unterstützung und wenn es neue Infos im Strafvollzugsbereich gibt, 
bitte ich um Zusendung. Dank in voraus, mit freundlichen Grüßen.

Der uns das schreibt, ist nun in eine JVA nahe seiner Familie verlegt worden, 
nach seinen verständlichen Wünschen und im Ziel zukünftig besserer Wiedereingliederungs-
möglichkeiten.    Wir hoffen auf eine großzügig ausgelegte Besuchszeitregelung!

 

 

„Aus der Sicherungsverwahrung entlassen“ JVA Schwalmstadt, Hessen

Herr K. schreibt uns:  ...gestern bin ich entlassen worden. Ich möchte mich für Ihre ganzen Bemühungen herzlich bedanken und wünsche Ihnen und Ihren Mitarbeitern alles Gute. Sobald es mir finanziell besser geht, werde ich mich mit Mitgliedsbeiträgen wieder bei Ihnen melden....ich bin sehr froh, dass endlich eine positive Wende eingetreten ist. Eine Wohnung habe ich bereits bei einer Familie, die mich schon seit vielen Jahren kennt und betreut....die Entlassung war aufgrund des hervorragenden Gutachtens von Frau Prof. R., Köln, eingeleitet worden und aufgrund des jüngsten Verfassungsgerichtsurteils vom 4.Mai 2011.... über den Fortgang werde ich Sie weiter informieren...Mit herzlichen Grüßen!Herr K. war als Dieb und Einbrecher einen Großteil seines Lebens inhaftiert und letztlich in die Sicherungsverwahrung gekommen. Er ist weit über 70, schwerbehindert und an den Rollstuhl gefesselt. Der AkS hat mehrfach interveniert und im Internet zu seiner Situation im Gefängnis Stellung bezogen. Wir wünschen Herrn K. alles Gute im „Leben in Freiheit!“

Entlassung aus der JVA Celle

 

 

Herr L. schreibt uns eine E-Mail nach seiner Entlassung

 

Sehr geehrter Herr N...

 

Heute kann ich Ihnen mitteilen, dass ich aus der Haft (JVA Celle-Salinenmoor) entlassen bin. Bitte notieren Sie bzw. ändern Sie meine neue Kontaktdaten:  .......

Ich würde mich freuen, wenn wir auch weiterhin in Kontakt bleiben würden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr F.L.

 

Unser Briefwechsel mit Herrn L... begann Frühjahr 2010. Mit ihm gemeinsam haben wir über eine Petition beim Landtag Niedersachsen eine Lohngruppenerhöhung und Änderungen im Briefverkehr der Gefangenen erreicht. Die Post des Petitionsausschusses war gesetzeswidrig mehrfach geöffnet worden. Wir wünschen Herrn L... eine gute Zukunft! Und, wir werden uns weiter schreiben, vor allem über seine Zeit dannach.

Aus einem Bündel von Briefen, geschrieben aus dem Frauengefängnis Schwäbisch-Gmünd

Unglaublich aufrüttelnde Zustände im Frauengefängnis Schwäbisch-Gmünd in Baden-Württemberg, Faustrecht zwischen gefangenen Frauen und der Versuch, sich durch Hungerstreik gegen bedrohliche Misstände zu wehren. Weil der Beschwerde- und Rechtsweg versperrt erscheint, wenden sich Frauen an den AkS.....

Wir werden hier aus diesen Briefen veröffentlichen und uns auch der Kommentare nicht enthalten!

Ein handschriftliches Briefdokument aus dem Frauengefängnis Schwäbisch-Gmünd: Hier klicken

 

Ein weiterer Brief aus Schwäbisch-Gmünd in Auszügen:

Ich möchte Ihnen folgendes berichten: Aufgrund meiner Straflänge bin ich im Haus 1, dem Langstrafenbereich, Wohnbereich mit 12-16 Gef. der JVA Schwäb.-Gmünd untergebracht. Drei Mitinhaftierte, Sch..... (6 Jahre wg Betrug), Alb.....(13?unleserlich weg. Anstift z. Mord) und O...(lebenslänglich wg 2fachen Mord) haben mich bei der Anstaltsleitung denunziert. Sie beschuldigten mich, ich würde am Telefon meine "Drogengeschäfte" weiterführen. Dies hatte zur Folge, dass eine beantragte Trennscheibenaufhebung abgelehnt wurde.

Daraufhin habe ich Frau Deb. O.. angesprochen, weshalb sie gegenüber der Anstaltsleitung solche Dinge äußert, die nicht der Realität entsprächen. Im weiteren Verlauf wurde ich von der Anstaltsleitung beschuldigt, ich würde Zeugen beeinflußen. Ich wurde aus Haus 1 und meiner Arbeit entfernt und im Haus 5 WB 3 verlegt, hier sind nur Kurzstrafen untergebracht. Von hier aus kann ich nicht arbeiten gehen und keine Kurse belegen. An einem 10-Finger-Schreibmaschinenkurs, an dem ich schon teilnahm um bessere berufliche Chancen hinsichtlich meiner Entlassung zu haben, wurde gestrichen. Außerdem habe ich mittlerweile Bedenken um meine körperliche Unversehrtheit.  ....

Hier setzen wir in eigenen Sätzen fort: Frau F. möchte dringend in ein anderes Gefängnis (Frankfurt) verlegt werden und bittet den AkS um Rat. Sie möchte zu solchen Vorfällen nicht mehr schweigen und bat auch um Veröffentlichung, was wir hiermit tun!

Unsere Briefkontakte dauern an. Erwähnt wird auch ein Hungerstreik und eine Petition an den Landtag in Stuttgart. Wir haben die JVA-Leitung um eine Stellungnahme gebeten und auch die zuständigen Stellen im Baden-Württembergischen Landtag angeschrieben.

Zwei weitere Frauen traten mit ähnlichen "Problem-Briefen" an uns heran. Der AkS beobachtet die weitere Entwicklung sehr genau!

 

Weitere Briefneuigkeiten aus Schwäbisch-Gmünd vom 7.9.2011

Ein neuer Wind im Frauengefängnis Schwäbisch-Gmünd? Es sind Gespräche von der JVA-Geschäftsführung mit einer oben genannten Beschwerdeführerin geführt worden, das ist immer positiv!! Hier sinngemäß aus ihrem Brief: Innerhalb dieses Gesprächs konnten die mir vorgeworfenen Dinge ausgeräumt werden und man bot mir einen Neuanfang in der JVA an. 

Ein Dankeswort ist an den AkS gerichtet mit der gleichzeitigen Bitte, weitere Anfragen an die JVA-Leitung einzustellen. Positiv? Zunächst. Wir lassen diese Benachrichtigung zunächst auf uns einwirken und unserer Phantasie freien Raum. Letztlich stimmt uns aber dieser Brief äußerst bedenklich und befremdlich. Was sich nach einem "Abstellen" der Probleme liest, hinterläßt gleichzeitig den bitteren Beigeschmack eines fadenscheinigen "Kuhhandels" zum Vorteil beider Seiten. Diesem "Schwamm-Drüber" schließen wir uns ausdrücklich nur im Sinne der Gefangenen und ihrem Wunsch an und hoffen auf eine tatsächliche Verbesserung ihrer Situation.

 

Weitere Briefe von der Anstaltsleitung Schwäbisch-Gmünd und vom Justizministerium Stuttgart

Die Anstaltsleitung teilt uns mit:

...... nach einer langen Zeit des Nachdenkens haben Frau B. und Frau F. uns mitgeteilt, dass sie nicht bereit sind uns die Genehmigung zu
erteilen, Ihnen Auskunft zu geben.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann ich Ihr Schreiben vom 12.7.2011 daher nicht beantworten.
Ich gehe allerdings davon aus, dass Sie zwischenzeitlich sowohl von Frau F. als auch vom Justizministerium Baden-Württemberg ein Schreiben erhalten haben.
Mit freundlichen Grüßen Ltd. Regierungsdirektorin

 

 

Das Justizministerium Stuttgart teilt uns mit:

Betr.:  Ihre Eingabe an das Justizministerium Baden-Württemberg vom 1. August 2011

Herr Justizminister Stickelberger dankt Ihnen für Ihr oben genanntes Schreiben, welches er zur Beantwortung an mich weitergeleitet hat.

Die von Ihnen behaupteten Vorfälle wurden geprüft. Danach besteht keine Veranlassung, Maßnahmen im Wege der Dienstaufsicht gegenüber der JVA Schwäbisch Gmünd zu ergreifen.
Im Einzelnen:
Es trifft zu, dass Frau A. B. eine Mitgefangene beschuldigt, sie am 10. Februar 2011 an Oberkörper und Hals verletzt zu haben. Die sichtbaren Verletzungen wurden von der JVA Schwäbisch Gmünd dokumentiert und der Vorgang nach Anhörung der Beteiligten an die zuständige Polizeidienststelle abgegeben. Das Ermittlungsverfahren wurde schließlich mit Verfügung der Staatsanwaltschaft Ellwangen vom 10.03.2011 mangels hinreichenden Tatverdachts gemäß § 170 Abs.2 StPO eingestellt. Frau B. hat hiergegen weder Beschwerde eingelegt noch einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt. Die weiteren Behauptungen der Sonderbehandlung einer Mitgefangenen durch Bedienstete der JVA Schwäbisch Gmünd und der Verletzung des Datenschutzes durch die Anstaltsleitung entbehren im übrigen jeder Grundlage.
Der von Frau F. erhobene Vorwurf, ihre Besuche würden zu Unrecht mittels Trennscheibe überwacht, wurde gerichtlich geprüft. Ein entsprechender Antrag auf gerichtliche Entscheidung wurde von der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Ellwangen verworfen, die hiergegen gerichtete Beschwerde wurde durch das Oberlandesgericht Stuttgart ebenfalls verworfen. Nach beiden Entscheidungen ist die auf § 21 Abs. 2 Justizvollzugsgesetzbuch III gestützte Anordnung der Überwachung der Besuche von nicht in gerader Linie verwandten Personen oder Geschwistern mittels Trennscheibe nicht zu beanstanden.

Anmerkungen zu den Briefen der JVA Schwäbisch Gmünd und des Justizministeriums Stuttgart

Wir haben die JVA zweimal mit der Bitte um Stellungnahme angeschrieben. Die Antwort auf unsere erste Anfrage beinhaltete Unwissenheit und Ahnungslosigkeit über derartige Vorfälle. Maßnahmen seien nicht angezeigt.
Unsere erneute Bitte, den Vorwürfen der gefangenen Frauen nachzugehen, blieb ohne konkrete Antwort.

Der oben abgedruckte Brief der JVA-Leitung Schwäbisch Gmünd kam spät und in dieser Form für uns nicht überraschend. Die genannte lange Zeit des Nachdenkens hinter Gefängnismauern beinhaltete auch beispielsweise einen Ausschluss der betroffenen Frauen vom „Hoffest“. Der Phantasie über „eine lange Zeit des Nachdenkens“ sind hier keine Grenzen gesetzt. Wir wissen nur, dass Lange-Weile im Gefängnis und zwangsläufig damit verbundenes Nachdenken oder gar Grübeln sehr zermürbende Auswirkungen hat.

 

Zum Brief des Justizministeriums:

 

Die Gewalt und Verletzungen an einer Gefangenen sind passiert. Dies ist dokumentiert und war folgerichtig der JVA Schwäbisch Gmünd bekannt. Frau B. hat weitere rechtliche Schritte unterlassen oder versäumt, die Gründe dafür kennen wir nicht.

Sonderbehandlungen von Gefangenen kommen häufig vor. Wie im richtigen Leben „draußen“ spielen dabei beispielsweise Sympathie und Antipathie, Manipulationsabsichten, Kosten-Nutzen-Denken und vielfältige andere Gründe eine Rolle.

Zur Trennscheiben-Überwachung, die nicht zu beanstanden sei, möge kurz erwähnt sein, dass mildere Mittel der Überwachung oftmals ausreichend sind. Ob Trennscheiben-Überwachung bei Besuchen die Drogenzufuhr ins Gefängnis entscheidend reduziert, ist uns leider z.Z. nicht bekannt.

Das Thema des Briefes von Frau F. bezog sich allerdings nicht nur auf die Trennscheiben-Problematik. Sie hatte Angst um Ihre körperliche Unversehrtheit, bei dem oben genannten Vorfall durchaus nachvollziehbar; leider wird darauf in dem Brief des Ministeriums nicht eingegangen.

Angst, Wut, Aggressionen sind dem Menschen mitgegeben, sie lassen sich aber wie hier im Einzelfall klären und mindern. Dass die juristische Amtssprache mit Gefühlen (das sind Tatsachen!!) und ebensolchen Begriffen offensichtlich Probleme hat, ist bedauernswert.

 

„Sprache ist dem Menschen gegeben, um seine Gedanken zu verbergen“ Talleyrands Satz in Abwandlung von Voltaire mag manchmal zutreffen, wünschenswert ist auch das Gegenteil, sie nämlich zu sagen (zeigen).

Sprache und Schreiben sind leider auch erfahrungsgemäß geeignet, anderes als die Gedanken, nämlich Tatsachen zu verbergen. Dieses Gefühl begleitet uns beim Arbeitskreis kritischer Strafvollzug nicht im Schreiben mit Gefangenen, sondern beim Schreiben mit Institutionen wie Justizvollzugsanstalten oder übergeordneten Behörden kontinuierlich.

 

Dennoch passiert durchgängig etwas wie bei einem „Mobile“, wenn man es irgendwo anstößt, entsteht Bewegung. Übertragen auf unsere Arbeit beim AkS heißt das: Dinge verändern sich, indem man sie anstößt, benennt und nachfragt, Institutionen regen und bewegen sich, es wird reagiert. Wir befinden uns nicht mehr nur in Zeiten des „Briefe-Schreibens“, sondern in der Zeit des Internets, d.h. eines großen Zugangs zu Informationen und erweiteter Nachlesbarkeit. Indem wir auch auf diesem Wege Briefe von Gefangenen veröffentlichen, erwarten wir für unsere Arbeit zukünftig mehr Öffnen als Verbergen. Wir wissen allerdings um die hartnäckige, zähe Verschlossenheit und Öffentlichkeitsscheu von Institutionen im Strafvollzug, hoffen allerdings auf mehr Transparenz "zu Deutsch" Durchsichtigkeit in dem Sinne, dass man weiß, was hinter Gefängnismauern tatsächlich geschieht.

 

Dazu abschließend die Mitteilung: Ein weiterer Brief einer anderen Gefangenen aus Schwäbisch-Gmünd ist eingetroffen. Es wird darin u.a. die medizinische Versorgung beklagt.