"Rechtsradikalismus im bundesdeutschen Strafvollzug.
Ergebnisse einer Umfrage und Dokumentation."
(Hg. AkS, Münster 2001)
Auszug aus der Broschüre
Teil I: Darstellung der
Umfrageergebnisse
Helmut H. Koch Engagement, Ignoranz, Informationsblockaden
-
Zum Umgang mit dem Rechtsextremismus im
bundesdeutschen Strafvollzug.
Vorbemerkung
Im Kampf gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit
empfiehlt es sich, auch den Strafvollzug mit einzubeziehen.
Da über den Rechtsextremismus in deutschen Gefängnissen
wenig bekannt ist, aber davon auszugehen ist, dass er
dort nicht weniger verbreitet ist als in der übrigen
Gesellschaft, haben wir uns Ende September letzten Jahres
an die Anstaltsleitungen in deutschen Gefängnissen,
ferner auch an die Redaktionen der Gefangenenzeitungen
gewandt, um genauere Informationen über Erscheinungsformen
des Rechtsextremismus, über das Ausmaß, über
die Rolle der Bediensteten und über eventuelle
Maßnahmen in den Strafvollzugsanstalten zu erhalten.
Wir sind dabei von einem offenen Begriff des Rechtsradika-lismus
ausgegangen, der die organisierte Form ebenso meint
wie rechtsradikale Formen der Fremdenfeindlichkeit und
des Antisemitismus. Eine Einengung auf die parteilich
organisierte Form - wie dies z.T. noch in Verfassungsschutzberichten
geschieht - verharmlost die Dimension des Rechtsextremis-mus.
Das Ergebnis, das wir im Folgenden referieren, scheint
uns nicht uninteressant. Es ist zwar kein komplettes
Bild über den Rechtsextremismus im deutschen Strafvollzug
ent-standen, weil grundlegende empirische Untersuchungen
fehlen und auch die Behörden keinen Überblick
haben. Was wir gleichwohl berichten können, sind
Beobachtungen zum Rechtsextremismus aus der Sicht von
Anstaltsleitungen und z.T. von Gefangenen. Diese Beobachtungen
beinhalten natürlich auch Fakten, Erscheinungsweisen
des Extremismus und Konzepte bzw. deren Fehlen im Umgang
mit dem Rechtsextremismus. Sie geben auf der anderen
Seite aber auch ein Bild der Umgangsweisen mit dem Rechtsextremis-mus
wieder, und zwar in einer auffälligen Spannweite
zwischen vorbildlichem Engagement und Zivilcourage bis
hin zu Gleichgültigkeit und rigorosem Verweigern
von Informa-tionen zum Rechtsextremismus gegenüber
einer interessierten Öffentlichkeit.
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Neuere
Zahlen zu Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit
in der Gesellschaft
Die Beschäftigung mit dem Problem des Rechtsextremismus
bedarf gegenwärtig erfreulicherweise keiner Rechtfertigung.
Die Sensibilität für die Thematik ist in Deutschland
so ausgeprägt wie seit Jahren nicht mehr. Konsens
ist in den Parteien, den Medien und einer breiten Öffentlichkeit,
daß endlich grundlegend und nachhaltig nachgedacht
und gehandelt werden muß. Die Fehler der Vergangenheit,
sich dem Problem jeweils nur nach Maßgabe kurzlebiger
Medienkonjunktur zu widmen und es dann bis zu den nächsten
Exzessen der Fremdenfeindlichkeit zu vergessen, sollen
diesmal vermieden werden. Ob dies klappt, steht dahin.
Schon wird die Debatte überlagert durch neue medienwirksame
Themen.
Es sind in den letzten Monaten und Jahren eine Reihe
von statistischen Untersuchungen zum Ausmaß, zu
den ansteigenden Tendenzen und Erscheinungsformen des
Rechtsextremismus bzw. von Fremdenfeindlichkeit publiziert
worden. Diese zu referieren, würde hier zu weit
führen. Wir beschränken uns darauf, einige
Zahlen aus einer neueren Untersuchung der Friedrich-Ebert-Stiftung
vorzustellen, weil in dieser deutlich wird, wie sehr
eine autoritäre Haltung als Disposition für
eine besondere Anfälligkeit für den Rechtsextremismus
bis weit in die Mitte der bürgerlichen Gesellschaft
hineinreicht. Dies wahrzunehmen, scheint uns aus einem
doppelten Grund wichtig. Auf der einen Seite korrigiert
die Umfrage die Auffassung, der Rechtsextremismus sei
ein Randphänomen. Zum andern könnte sie zu
einer kritischeren Selbstreflexion auch innerhalb des
sog. bürgerlichen Bereichs im Umgang mit dem Rechtsextremismus
anregen. Dies scheint uns auch insofern wichtig, als
es, gerade auch in einer autoritär-hierarchisch
organisierten Institution wie dem Strafvollzug ("totale
Institution"), gilt, nicht nur den manifesten Rechtsradikalismus
zu identifizieren und zu bekämpfen, sondern auch
selbstreflexiv Handlungsweisen und -möglichkeiten
der in diesen Strukturen Arbeitenden mit zu bedenken.
"Die Zeit" titelt zu den Ergebnissen der
o.g. Studie: "Starke Hand gesucht. Autoritäre
Einstellungen und Angst vor dem Fremden stecken auch
in den Köpfen der bürgerlichen Mitte"
(20.12.2000) und erinnert an ähnliche Umfrageergebnisse
aus dem Frühjahr 1981, die im Auftrag des damaligen
Kanzleramts zum Problem "rechtsextremer politischer
Einstellungen" ermittelt worden waren. Nicht zu
übersehen sind Einstellungskontinuitäten,
die sich auch in den letzten zwei Jahrzehnten nicht
entscheidend geändert haben. Auch wenn die wenigsten
Deutschen selbst im Kontext von Rechtsradikalismus und
Fremdenfeindlichkeit gewalttätig werden, so muß
zu denken geben, daß nach dieser Studie jeder
achte Deutsche Verständnis für Aktionen gegen
AusländerInnnen zeigt und jeder fünfte dem
Satz zustimmt: "Ich kann verstehen, daß die
Jugendlichen immer gewalttätiger werden - sie müssen
etwas tun". Daß dies kein rein deutsches
Problem ist, tröstet wenig: Nach anderen Studien
gibt es im europäischen Vergleich ähnliche
Zahlen: "Auf die Frage, ob Immigranten eine Gefahr
für Kultur und Identität des eigenen Landes
darstellen, antworteten 10,6% der befragten Spanier
mit Ja. In Deutschland, Frankreich, Italien und Großbritannien
waren es jeweils mehr als 25%" (FR vom 10.11.2000).
In Deutschland ist allerdings wegen seiner speziellen
Geschichte eine besondere Aufmerksamkeit gefordert.
Wenn 64% der Bevölkerung nach der genannten Umfrage
der Friedrich-Ebert-Stiftung voll und ganz bzw. überwiegend
dem Satz zustimmen "Deutschland braucht eine starke
Hand", 59% dem Satz "Recht und Ordnung sind
in Deutschland in Gefahr", 17% dem Satz "Der
Nationalsozialismus war im Grunde eine gute Idee, die
nur schlecht ausgeführt wurde" und 6% der
Feststellung "Adolf Hitler war ein bewundernswerter
Mann", so muß dies zu denken geben, um so
mehr, als die Zahlen in Problemgruppen (niedriger Bildungsstand,
sozial schlechter Gestellte, arbeits- und perspektivlose
Jugendliche) höher liegen.
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Erscheinungsbilder
des Rechtsextremismus im Strafvollzug
Auch wenn sich in den Berichten von Gefangenen, Anstaltsleitungen
und Behörden in vielen Fragen kein einheitliches
Bild ergibt, so entsteht in den Zusendungen das Bild,
daß keine spektakulären Fälle von gewalttätigem
extremistischem Verhalten, wie sich dieses "draußen"
in den letzten Jahren mehrte (Verfolgungen, Zusammenschlagen,
Töten von Ausländern), vorkommt. Die meisten
rechtsradikalen Gefangenen verhalten sich demnach eher
unauffällig, ohne sich allerdings zu verstecken
oder nicht aktiv zu sein.
Gefangene berichten, daß die Zellen rechtsextremer
Gefangener oft dekoriert sind mit rechtsextremen Plakaten,
Symbolen etc. Eine nicht unwichtige Rolle scheint die
Musik zu spielen, die oft laut, auch mit eindeutig rechtsradikalen
Texten, in den Zellen erklingt. Nach Berichten von Gefangenen
reagieren Bedienstete oft darauf nicht, möglicherweise
weil ihnen diese Art der Musik und ihre Bedeutung unbekannt
sind.
Erwähnt wird verschiedentlich auch Informationsmaterial,
das den rechten Gefangenen zugeschickt wird. Genannt
werden Zeitungen wie "Nachrichten der HNG",
"Deutsche Stimme", "Sachsens Stimme",
Skinhead-Fanzines. Vor allem der Verein HNG ("Hilfsorganisation
für nationale politische Gefangene und deren Angehörige")
scheint eine wichtige Rolle zu spielen. Er verbreitet
in seinen Nachrichten rechtsradikale Informationen,
sorgt für eine Vernetzung der rechtsradikalen Gefangenen
untereinander und ist auch praktisch hilfreich, etwa
in Form von Besuchen und dem Mitbringen von Geschenken
oder bei der Besorgung von Wohnungen nach der Entlassung.
U.a. werden in den Nachrichten der HNG auch Interviews
mit Gefangenen abgedruckt, die zum Teil während
der Besuchszeit von Mitarbeitern der HNG im Gefängnis
durchgeführt werden.
Wenn, wie in einem Fall berichtet wird, ein ganzer
Karton mit Zeitungen und Propagandamaterial aus dem
rechtsextremistischen Spektrum angehalten wurde, so
ist davon auszugehen, daß diese Zeitungen nicht
der Gegenstand kontemplativer Zellenlektüre eines
lesehungrigen Einzelgefangenen hatten sein sollen. Beobachtet
wurde auch ansonsten der Versuch, im Strafvollzug propagandistisch
zu wirken, oder, wie es von rechten Gefangenen z.T.
selbst berichtet worden ist, "rechte Zellen"
zu gründen (Frankfurter Rundschau v. 15.12.2000).
Zum Teil laufen die Werbemechanismen über die Besetzung
von Posten und die Ausübung knastinterner Macht.
Die Gefangenenzeitung "Durchblick" (JVA Frankfurt/Oder)
beschreibt das Verhalten des Rechtsradikalen Andy S.,
der als Hausarbeiter seine Möglichkeiten nutzte.
Rechte in seinem Umfeld, so berichtet die Zeitung, nutzten
den Freiraum im Schatten seiner "Macht", um
"Schutzgeld zu erpressen und Leute abzuzocken".
Der "Durchblick" bemerkt: "In den Monaten,
in denen Andy S. Hausarbeiter war, konnte man beobachten,
daß auf der Station 2/1 sich immer mehr Jugendliche
eine Glatze schoren" und fragt: "Wer ist eigentlich
dafür verantwortlich, daß Andy S. den Job
bekam?" Daß Rechtsradikale in Gefängnissen
als Machtblock auf Mitgefangene eine einschüchternde
Wirkung haben und über den Mechanismus der Bedrohung
eine freie Auseinandersetzung ersticken, berichtet ein
Mitglied der Zeitungsredaktion des "Diskus 7O"
aus Bremen, die versucht hatte, den Rechtsradikalismus
in ihrer Zeitschrift zu thematisieren. "Wir durften
feststellen, dass es in der jugendlichen Redaktion Angst
gibt, die alleine schon die Themenerörterung gefährlich
macht. Ebenso konnte die Gesamtredaktion feststellen,
dass die offene Meinungsäußerung aus Angst
vor wie auch immer gearteten Repressalien verhindert
wird". Mehrere Zuschriften von Gefangenen an den
AkS, die sich kritisch mit dem Rechtsradikalismus auseinandersetzten,
enthielten den Wunsch nach Anonymität, übrigens
im Unterschied zu rechtsradikalen Zuschriften, die wir
auch erhielten.
Beschrieben wird von verschiedenen Gefangenen auch
die Attraktivität von rechtsradikalen Gruppen angesichts
eigener Ohnmachtserfahrungen gegenüber der Justiz
und den negativen Erfahrungen mit staatlicher Gewalt
im Strafvollzug. Wenn, wie häufig zu beobachten,
Haß auf Justiz und Strafvollzug aufgrund der Haftbedingungen
entsteht, fallen Parolen von der Abschaffung dieses
Staates und der Errichtung eines "gerechten"
und "demokratischen" Alternativstaates auf
fruchtbaren Boden. Diese Mischung aus Propaganda, der
Übernahme von Positionen mit Einflußmöglichkeiten,
der Ausübung von knastinterner Macht, der Anfälligkeit
von Gefangenen für rechtsradikale Propaganda aufgrund
der erlebten Verhältnisse im Strafvollzug mit der
Folge von Haß und Aggressionen und der Laissez-faire-Stil
mancher Bediensteten läßt die Gefangenenzeitung
"Das Sieb" (JVA Detmold) fragen: "Der
Knast - ein rechtsextremistischer ´Durchlauferhitzer´?"
Gegenüber Ausländern werden keine extremen
Exzesse berichtet. Eine Erklärung bietet eventuell
ein Bericht aus der JVA Essen, wonach die Rechten unauffällig
blieben "wohl aus Eigenschutz vor der großen
Mehrheit der ausländischen Gefangenen". Zum
Teil stellen ausländische Gruppen, so wird von
Gefangenen berichtet, einen extremen Machtfaktor (z.B.
aus den Ostblockländern) dar, der sich, so einige
Hinweise, auch auf Drogenhandel im Strafvollzug gründen
soll. Über verbale rechtsextreme Äußerungen
gegenüber Ausländern wird verschiedentlich
von Gefangenen, nur in einem Fall von einer Anstaltsleitung,
berichtet. Ausländer klagen über solche Äußerungen
auch von Seiten der Bediensteten. Den Anstaltsleitungen
scheint darüber nichts bekannt.
Berichtet wird ferner von Gefangenen, daß eine
solidarische Haltung mit Ausländern (z.B. durch
die Übernahme von Schreibtätigkeiten, etwa
das Verfassen von Petitionen für Häftlinge,
die von der Abschiebung bedroht waren) von Bediensteten
negativ sanktioniert wurde. Brutale Behandlungen von
ausländischen Gefangenen durch Bedienstete, wie
sie von Pro Asyl oder auch im Fall Naim Kiliçs
vom AkS dokumentiert worden sind, werden in den uns
zugegangenen Zuschriften nicht beschrieben. Eher wird,
wie vom bayrischen Justizministerium, schon die Unterstellung,
Beamte könnten eine rechtsextreme/fremdenfeind-liche
Haltung zeigen, mit Entrüstung zurückgewiesen
und gar zum Vorwand genommen, sich der Thematik erst
gar nicht stellen zu wollen. Davon wird später
noch zu reden sein.
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Beobachtungen
zum Ausmaß des Rechtsextremisus im Strafvollzug
Über das Ausmaß des Rechtsextremismus im
Strafvollzug gibt es sehr unterschiedliche Einschätzungen.
Verschiedentlich wird das Vorkommen von Rechtsradikalismus
als nicht existent oder nicht "nennenswert"
genannt. Z.B.: "Die Problematik von rechtsradikalen
Tendenzen in der JVA Rockenberg ist bis heute nicht
zu beobachten". Es wäre interessant, genauer
zu untersuchen, ob es tatsächlich in einigen Strafvollzugsanstalten
solche Freiräume von Rechtsradikalismus und Fremdenfeindlichkeit
gibt. Eine andere Beobachtung kommt uns aus dem Justizministerium
von Sachsen-Anhalt zu, in der es heißt: "Es
trifft sicher zu, daß es eine nennenswerte Anzahl
von Gefangenen gibt, die rechtsradikalem Gedankengut
nachhängen und während der Haftzeit versuchen,
dies weiter zu verbreiten. Die Auffassung, die Justizvollzugsanstalten
seien Brutstätten des Rechtsradikalismus, vermag
ich in dieser undifferenzierten Form nicht zu teilen".
In einigen Zuschriften wird versucht, genaue Zahlen
zu benennen. Dies geschieht, gestützt auf mehrjährige
Beobachtungen, z.B. in der JVA Hameln. Dort werden ca.
1% Gefangene registriert, die wegen rechtsextrem motivierter
Taten verurteilt wurden sowie ca. 4% offensichtliche
Sympathisanten. In der JVA Bremen (VI) werden einzelne
Fälle registriert ("inzwischen auch mal drei
bis vier Insassen"). Interessant ist eine Zusatzbemerkung
im Brief der Anstaltsleitung: "Die Insassen selbst
berichten, daß es inzwischen eine Reihe von Mitinsassen
mit rechtsradikalen Tendenzen gäbe, diese jedoch
nicht nach außen auffällig seien... Den Bediensteten
sind rechte Verhaltensweisen nicht aufgefallen".
"Das Sieb" berichtet über Aussagen kritischer
Justizbeamten in einer ARD-Sendung, wonach in der JVA
Brandenburg zeitweise bis zu einem Drittel der Gefangenen
dem rechtsextremen Lager bzw. dem Sympathisantenlager
zuzurechnen sei.
Es entsteht, das Volumen des Rechtsradikalismus betreffend,
das Bild einer beträchtlichen Unsicherheit. Langjährige
Beobachtungen dazu gibt es nur in Ausnahmen, zumeist
erstrecken sich diese über einen kurzen Zeitraum,
oft erst ab der Diskussion im Sommer 2000. Aus etlichen
Berichten geht hervor, daß man sich jetzt erst
kundig macht über Symbole, Erscheinungsweisen und
Aktionsformen Rechtsradikaler. Eine Zusammenarbeit mit
engagierten, nicht extremistischen Gefangenen zum Thema
scheint die absolute Ausnahme. Manche Anstaltsleitungen
klagen darüber, daß die rechtsextremen Gefangenen
ihnen nicht kenntlich sind, weil bei der Einweisung
in die Anstalt der rechtsextreme Hintergrund nicht immer
ersichtlich sei. Zahlen scheinen den Anstaltsleitern
aus den Justizministerien nicht übermittelt zu
werden.Verschiedentlich wird von den Anstaltsleitungen
auf die Kompetenz der übergeordneten Behörden
verwiesen, in denen aber offensichtlich auch keine genaueren
Zahlen vorliegen. So erbittet die Landesregierung von
NRW erst aufgrund einer Anfrage der Grünen im Landtag
vom 3. November 2000 (und aufgrund der Umfrage des AkS?)
von den Anstaltsleitungen eine Berichterstattung bezüglich
rechtsextremer Auffälligkeiten im Strafvollzug.
Aufschlußreich genug ist die Antwort des Berliner
Justizsenators auf eine entsprechende parlamentarische
Anfrage der Grünen dort: Es sind dem Senat genauere
Daten schlichtweg unbekannt.
Auf jeden Fall gibt es eine ziemliche Diskrepanz zwischen
Zahlen zum Rechtsextremismus und zur Fremdenfeindlichkeit
in der Gesamtgesellschaft, soweit sie sich in realen
Aktionen oder auch aus Meinungsumfragen erkennen lassen,
und den Beobachtungen der Anstaltsleitungen zum entsprechenden
Extremismus drinnen, die überwiegend von eher zufälligem
Charakter sind. An sich sollte man im Strafvollzug ein
im Vergleich zur Gesamtgesellschaft quantitativ größeres
Aufkommen von rechtsextremen Einstellungen vermuten:
Die Konzentration von Rechten ist im Justizvollzug höher,
der Sympathisantenkreis der Mitgefangenen potentiell
größer als in der Gesamtbevölkerung
(wegen der sozialen Schichtenzugehörigkeit, geringerer
Bildung, höherer Arbeitslosigkeit, der autoritären,
Aggression stiftenden Struktur des Vollzuges) und einer
Beamtenschaft, deren potentielle Anfälligkeit (Frust
am Arbeitsplatz, geringe Besoldung, geringes Sozialprestige)
nicht unterhalb der des gesellschaftlichen Durchschnitts
liegen dürfte. Insofern darf man es schon als erstaunlich
betrachten, wenn im Strafvollzug weniger oder gar kein
Rechtsextremismus wahrgenommen wird. <<<
Maßnahmen
Es wird von einigen Anstaltsleitungen eine Reihe von
Maßnahmen referiert, die schon durchgeführt
wurden oder in der letzten Zeit geplant werden.
1. Kontrolle der Post, der Telefonate, der eingegangenen
Informationsmaterialien, der Besuche, Festhalten von
rechtsextremistischem Material, Berichte an Polizei,
Staatsanwaltschaft, Verfassungsschutz.
2. Unterbringung der rechtsextremen Gefangenen in Einzelzellen,
Vermeidung von rechtsextremer Gruppenbildung im Wohngruppenvollzug,
Unterbindung von propagandistischem Einfluß, Verbot
von Symbolen, Sanktionierung ausländerfeindlicher
Diskriminierung.
3. Austausch von Beobachtungen auf vollzugsinternen
Konferenzen, Weiterbildung des Personals zur Thematik,
Entwurf von Aktionsplänen.
4. Erziehungsmaßnahmen: Vor allem in Jugendstrafanstalten
ist auch an Erziehungsmaßnahmen gedacht. Über
ein Modellprojekt des Brandenburger Justizministeriums
berichtet die Märkische Allgemeine Zeitung v. 16.8.2000:
"In den drei Justizvollzugsanstalten Spremberg,
Frankfurt (Oder) und Wriezen startet jetzt ein Modellprojekt,
in dem Sozialarbeiter rechtsextremistisch orientierten
Jugendstraftätern demokratische Werte vermitteln
wollen. Erreicht werden sollen nicht ideologisch verbohrte
Rechte, sondern Mitläufer. Die Träger des
Projekts, das Sozialpädagogische Institut Berlin
(SPI), schätzt nach ersten Beobachtungen, dass
etwa 30 Prozent der inhaftierten Jugendlichen ´den
Einflüssen einer kleinen Kerngruppe von rechtsextrem
eingestellten Gefangenen zugänglich sind.´"
Aus der JVA Stuttgart wird uns mitgeteilt:
"Im Zusammenhang mit dem Ausbilder der JVA Stuttgart
wurde festgelegt, daß im Bereich der Ausbildung
diese Thematik verstärkt in den dementsprechenden
Ausbildungsabschnitten behandelt wird und so eine frühzeitige
Sensibilisierung erfolgt".
Solche Maßnahmen sind sicher nicht ohne Schwierigkeiten
durchzuführen. Zum Teil sind von den MitarbeiterInnen
die Gefangenen nicht als rechtsextrem zu erkennen, weil
der rechtsextreme Zusammenhang von Gewaltdelikten nicht
immer zu erkennen oder gebührend dokumentiert ist.
Sodann entzieht sich, wie berichtet, aufgrund mangelnder
Kenntnis der rechten Kultur und des Wohlverhaltens rechter
Gefangener manches der Aufmerksamkeit von Bediensteten,
was teilweise durch Gespräche mit kritischen Gefangenen
erst bemerkt werden kann. Was die Erziehungskonzepte
angeht, so sind auch hier Grenzen gesetzt. Aus der JVA
Hameln wird über erzieherische Erfahrungen mit
Rechtsradikalen berichtet: "Nach wenigen Jahren
haben wir dieses Konzept aufgegeben, weil der erhoffte
pädagogische Erfolg nicht eintraf. Es waren gegenläufige
Tendenzen zu beobachten. Die Rechtsradikalen registrierten
aufmerksam die besondere Beachtung, die ihnen entgegengebracht
wurde. Dies führte zu einem noch größeren
Gruppenbewußtsein und verstärkte den ohnehin
guten ´kameradschaftlichen´ Zusammenhang
untereinander. Das Konzept wurde folgerichtig aufgegeben.
Seitdem arbeiten wir auf gezielte Vereinzelung hin.
(...) Deshalb vollzieht sich die pädagogische Behandlung
ganz überwiegend in Einzelgesprächen".
Für die präventive Arbeit mit (noch) nicht
rechtsextremen Gefangenen, dies geht aus Gefangenenzuschriften
hervor, dürfte sich des öfteren auch die Legitimationsfrage
stellen: In einem Strafvollzug, in dem die Wahrnehmung
demokratischer Rechte (z.B. Mitbestimmung, freie Wahl
des Arbeitsplatzes, Selbstbestimmung der Organisation
des Alltags) nicht gerade oberste Priorität haben
und von vielen das Moment der strukturellen Gewalt der
Institution sehr sensibel registriert wird, dürfte
Erziehung zu Demokratie und Gewaltfreiheit auf besondere
Motivationsprobleme stoßen.
Gleichwohl liest sich die Palette von Maßnahmen
aus einigen Anstalten ansehnlich. Sollte die Planung
des Berliner Senats (siehe Dokumentation) realisiert
werden, dürfte auch im Fortbildungsbereich für
Bedienstete einiges geschehen, die Diskussion des letzten
Sommers scheint nach jahrelangem Nichtstun Anstöße
gegeben zu haben. Für die Entwicklung geeigneter
Erziehungskonzepte wird es noch vieler Experimente bedürfen.
Über die Einrichtung von Anti-Gewalt-Programmen
zur Bekämpfung des Rechtsextremismus ist uns bisher
nichts bekannt geworden.
Erfahrungen müssen sicher auch gesammelt werden
bezüglich der Balance zwischen strikter Kontrolle,
Sanktionierung rechtsradikaler Aktivitäten und
Respektierung des Rechts auf freie Meinungsäußerung
auch im rechtskonservativen Spektrum. Verglichen mit
der Bekämpfung des Linksextremismus im Strafvollzug,
die freilich in mancher Hinsicht nicht ganz unproblematisch
gewesen ist, ist die Behandlung des Rechtsextremismus
bislang eher betulich verlaufen. Insofern ist die gegenwärtige
Verschärfung der Aufmerksamkeit angebracht.
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Die
Rolle der Justizbürokratie zwischen demokratischem
Engagement, Gleichgültigkeit und obrigkeitsstaatlichem
Habitus
Wir haben bislang Berichte und Fakten aus Zusendungen
derjenigen hervorgehoben, die am Thema interessiert
und in der Sache engagiert waren. Es waren gemessen
an der Gesamtanzahl der Einsendungen knapp 20%. Immerhin.
Es gab eine Reihe von Reaktionen, die die Problematik
für ihre Anstalten verneinten, immerhin aber sich
des Themas angenommen haben. Problematisch scheint uns
die Reaktion verschiedener Justizministerien, die eine
Auskunft verweigerten und die Anstaltsleiter anwiesen,
die Anfrage nicht zu beantworten. Dafür werden
zwei Begründungen angegeben. Hessen oder auch Bayern
etwa fanden, wie zitiert, die Unterstellung, auch Bedienstete
könnten rechtsradikale Tendenzen unterstützen,
als so beleidigend, daß sie auf die Fragen nicht
eingehen mochten. Da man nicht annehmen kann, daß
bayrische oder hessische Vollzugsbeamte weniger anfällig
sind für rechtsextreme und fremdenfeindliche Haltungen
als andernorts und vermuten muß, daß auch
im dortigen Justizministerium Statistiken oder auch
Fallstudien gelesen oder auch Berichte über das
Engagement von Justizvollzugsbeamten etwa in der NPD
wahrgenommen werden, wird man andere Motive der Ablehnung
unterstellen müssen. Ähnlich ist eine andere
Begründung (z.B. aus Sachsen) einzuschätzen,
eine Beantwortung bedeute zu viel "Verwaltungsaufwand".
Entweder hat man Zahlen und Konzepte, dann kann man
sie leicht vorlegen. Oder man hat sie nicht, möglicherweise
weil man jahrelang auf dem rechten Auge blind war, dann
soll man es sagen. Oder man will, wie gewohnt, Ruhe
im Strafvollzug haben und sich nach außen abschotten,
dann soll man sich nicht demokratisch nennen. Die Verweigerung
einer Reihe von Justizbehörden wirkt umso befremdlicher,
als sie offensichtlich z. T. als konzertierte Aktion
geschah. Wovor haben die Behörden Angst? Daß
ein Blick hinter die Kulissen mehr über die Zustände
im Strafvollzug sichtbar werden läßt als
es ihnen lieb ist? Was sagt das über den Zustand
des bundesdeutschen Strafvollzuges?
Bemerkenswert ist, daß eine Reihe von Anstaltsleitern
nicht den Anweisungen von oben entsprochen hat. Mag
sein, daß sie sie nicht gelesen oder zu spät
gesehen haben. Nachweislich haben sie sich in mehreren
Fällen, bisweilen im Rollenkonflikt, darüber
hinweggesetzt. Wir haben telephonische Anrufe bekommen,
in denen Anstaltsleiter auf das Berichtsverbot hinwiesen,
trotzdem aber ihre Stellungnahme durchgeben wollten.
Einige haben auch im guten Glauben auf eine Stellungnahme
verzichtet. So lesen wir von einem nordrhein-westfälischen
Anstaltsleiter: "Sie werden durch den Präsidenten
des Justizvollzugsamtes zu gegebener Zeit einen Bescheid
erhalten". Zeit haben wir dem Präsidenten
genug gegeben, auch einmal gemahnt, dann länger
gewartet. Es traf schließlich eine Antwort ein:
"Im hiesigen Anstaltsbezirk sind keine Erkenntnisse
im Sinne Ihres Schreibens vom 25.09.2000 zusammengetragen
worden. Dies hat eine Umfrage bei allen Anstalten ergeben".
Die Anstaltsleiter, won den wir gegenteiliges hörten,
werden sich über eine solche Antwort nur wundern
können.
Wir beobachten, daß offensichtlich auch der Strafvollzug
nicht mehr ein so kompaktes und geschlossenes System
ist, wie er noch im 19. und weitgehend im 20. Jahrhundert
schien. Es gibt eine nennenswerte Gruppe von Anstaltsleitern
und Bediensteten, die den Rechtsextremismus ablehnen,
ihn im Strafvollzug sorgfältig beobachten, engagiert
darauf reagieren und auch den Diskurs mit der Öffentlichkeit
nicht scheuen. Und es gibt noch den traditionellen bürokratischen
Apparat, der gleichgültig reagiert, den Strafvollzug
abschottet, selbst hohen Beamten einen Maulkorb erteilt
und den öffentlichen Diskurs verweigert.
In der Öffentlichkeit wird als ein zentrales Mittel
für den Kampf gegen den Rechtsextremismus diskutiert,
den Rechtsradikalen das Gefühl zu entziehen, sie
würden gesellschaftlich getragen. Die Rede ist
vom "Aufstand der Anständigen" und vom
"Gesicht zeigen". Deutlich ist, daß
im deutschen Strafvollzug bis in die Reihe der Anstaltsleiter
hin Menschen existieren, die gegen Rechtsextremismus
und Fremdenfeindlichkeit "Gesicht zeigen",
auch in Ablehnung des obrigkeitsstaatlichen Denkens,
wie es uns in Heinrichs Manns "Untertan" samt
allen Folgen hellsichtig beschrieben und in Adornos
Begriff des "autoritären Charakters"
sozialpsychologisch exakt erfaßt worden ist. Ein
solches obrigkeitsstaatliches Denken ist allerdings
in der Justizbürokratie noch reichlich verankert,
was angesichts des autoritären Denkens auch noch
in der bürgerlichen Mitte unseres Staates (s.o.)
nicht sehr überrascht. Dahinter steckt ein Problem.
Wie will man Rechtsradikalen und dem nicht unbeträchtlichen
Sympathisantenkreis die Attraktivität von Demokratie
plausibel machen, wenn man sie selbst nicht lebt?
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Schlussfolgerungen
1. Hinsehen:
Das Wegschauen hinsichtlich des Rechtsextremismus ist,
wie in der Gesellschaft, so auch im Strafvollzug verbreitet.
Anders ist die dürftige Faktenlage und die mangelnde
Auskunftsbereitschaft nicht zu erklären. Wir haben
aber auch Beispiele angeführt, wie genau und engagiert
Mitgefangene, Bedienstete und Anstaltsleiter die Situation
beobachten, in Dienstgesprächen auswerten oder
in Gefangenenzeitungen thematisieren. Daraus wäre
zu lernen.
2. Konzepte entwickeln:
Konzepte müssen auf drei Ebenen entwickelt bzw.
fortentwickelt werden:
a) Im Bereich der Unterbindung rechtsextremer Aktivitäten.
Es sind in unserer Dokumentation bereits viele konkrete
Hinweise enthalten, die in den sich noch passiv verhaltenden
Vollzugsanstalten übernommen oder auch modifiziert
werden könnten.
b) Auf der Ebene der Weiterbildung der Bediensteten.
Dies dürfte ein wichtiger Bereich sein, weil es
vermehrter Fachkenntnis, Sensibilität und kritischer
Selbstreflexion bedarf, zudem praktischer Verhaltenstrainings.
Die Dokumentation zeigt, daß offensichtlich mit
dem gesellschaftlichen Erschrecken über den Rechtsradikalismus
in Deutsch-land und der allgemeinen Diskuss-ion auch
im Strafvollzug ein Nachdenken eingesetzt hat. Es ist
zu wünschen, daß die Palette von Weiterbildungsprojekten,
wie sie in der Antwort des Berliner Justizministeriums
auf die Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen
als Planungen vorgestellt werden, realisiert und langfristig
verankert werden.
c) Im Bereich der Erziehung und Bildung. Das Beispiel
Hameln zeigt, daß zumindest im Bereich des Jugendstrafvollzugs
schon erste Erfahrungen vorliegen, die zugleich die
erzieherischen Probleme andeuten. Die Aktivitäten
hätten im kompensatorischen und präventiven
Bereich zu liegen. Modellprojekte wie die jetzt in Brandenburg
sollten in dieser oder in modifizierten Formen in allen
Bundesländern eingeführt werden. Wir wissen
aus dem schulischen und außerschulischen Erziehungsbereich,
wie schwierig eine Pädagogik gegen Rechtsextremismus,
Fremdenfeind-lichkeit und Rassismus ist. Wäre es
nicht so, gäbe es diese Phänomene nicht. Es
gibt allerdings eine vielfältige Palette von Konzepten
und Erfahrungen. Die erzieherischen Projekte im Strafvollzug
müßten eingebettet werden in diesen allgemeinen
pädagogischen Diskurs. Es macht wenig Sinn, den
Strafvollzug als einen Sonderbereich aus dem gesamtgesellschaftlichen
Diskurs auszublenden: Die Insassen kommen aus dieser
Gesellschaft und kehren in sie mit ganz wenigen Ausnahmen
zurück.
3. Transparenz schaffen:
Aus dem vorher Gesagten geht hervor, daß nur die
Beteiligung am öffentlichen Diskurs unter Offenlegung
auch der besonderen Verhältnisse des Strafvollzuges
einen Sinn macht. Die Geheimhaltungsstrategien, die
den Strafvollzug insgesamt charakterisieren und die
- abgesehen von den referierten vorbildlichen Ausnahmen
- auch schon wieder hinsichtlich des Umgangs mit dem
Thema Rechtsextremismus greifen, verringern die Erfolgsaussichten,
erwecken den Eindruck von Desinteresse oder Verheimlichung
und entziehen einen wichtigen Bereich der Aufmerksamkeit
der Öffentlichkeit, die ja doch den "Aufstand
der Anständigen" in mancherlei Form zu proben
beginnt. Die Öffentlichkeit hat ein Recht zu wissen,
was mit Rechtsextremisten geschieht und wie sie sich
dort verhalten, wohin sie "im Namen des Volkes"
geschickt worden sind.
4. Die eigenen Widersprüche
reflektieren: Wenn der Strafvollzug nicht
in der Lage ist, erzieherisch die Kriminalität
zu bekämpfen, sondern, wie die hohen Rückfallquoten
zeigen, das Ziel der Resozialisierung weitgehend verfehlt,
so muß man die Hoffnung gering veranschlagen,
gegen den Rechtsextremismus erfolgreich agieren zu können.
Tugenden wie die der Empathie und des Empfindens von
Mitleid, der Kanalisierung von Aggressionen in friedliche
Ersatzformen des gewaltfreien, verbalen Austragens von
Konflikten - Basistugenden einer friedfertigen, antirassistischen
Erziehung - sind im Strafvollzug allenfalls abstraktes
Ziel, werden aber durch den Strafvollzugsalltag konterkariert.
Eher erreicht, wie aus vielen Berichten hervorgeht,
der Strafvollzug das Gegenteil. Insofern ist eine Erziehung
zu einem gewaltfreien Verhalten nur möglich und
aus dem Blickwinkel der Gefangenen legitimiert, wenn
im Rahmen ernsthafter Vollzugsreformen und der Umsetzung
der Ziele des Strafvollzugsgesetzes eine Humanisierung
und Demokratisierung auch in den Gefängnissen angestrebt
wird und den Rahmen für eine demokratische und
antirassistische Erziehung bietet. Erziehung gegen Rechts
geht nicht ohne die vorbildlich praktizierte Demokratie
der Erzieher. Geschieht dies nicht, so ist zu befürchten,
daß analog zum Scheitern des Resozialisierungsgebots
viele Gefangene, um mit den Worten des Bundestagspräsidenten
Thierse zu sprechen, "halb braun in den Knast hereinkommen
und ganz braun wieder herauskommen". (Interview
im Deutschlandfunk vom 4.1.2001). Die Bekämpfung
von rechtsradikaler Gewalt ist eine gute Chance, das
Eingebundensein in die "strukturelle Gewalt"
des Strafvollzugs mit zu bedenken.
5. Den gesellschaftlichen
Kontext mit bedenken: Der Rechtsextremismus
ist zwar nicht ausschließlich, aber entscheidend
gefördert durch Arbeitslosigkeit, berufliche Perspektivlosigkeit,
Mangel an Lebenssinn, fehlende soziale und kulturelle
Einbindung oder auch gesellschaftliche Ausgrenzung sowie
Orientierung an rigiden Männlichkeitsrollen. Alle
erzieherischen Maßnahmen werden nicht wirklich
greifen, wenn die Arbeitsmarktpolitik, die Sozialpolitik,
die Kultur- und Jugendpolitik nicht die Voraussetzung
für Reintegrationen oder Integrationen von Jugendlichen
(und Erwachsenen) schaffen. Insofern überanstrengt
sich jede Pädagogik, wenn sie diesen Rahmen nicht
mitbedenkt und durch lediglich weltanschauliche oder
charakterliche Bildung von Individuen im abgegrenzten
erzieherischen Raum glaubt, das Ruder herumwerfen zu
können. Mitzubedenken ist die soziale Integration
durch berufliche Ausbildung und soziale Maßnahmen.
Auch hier ist der Strafvollzug gefragt: Sofern Resozialisierung
nicht gelingt und sogar, wie berichtet wird, rechte
Gruppen die vom Strafvollzug nicht geleistete soziale
Integration übernehmen, bleibt die Aufklärung
gegen Rechts Makulatur.
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