Rechtsextremismus im bundesdeutschen Strafvollzug
Ergebnisse einer Umfrage
des AkS
Justizbehörden zwischen
Engagement und Bagatellisierung (20.03.2001)
Der AkS (Arbeitskreis kritischer Strafvollzug e.V.
Münster) legt jetzt die Ergebnisse einer Umfrage
bei den Leitern der Justizvollzugsanstalten der Bundesrepublik
und den Redaktionen der Gefangenenzeitungen zu Rechtsextremis-mus
und Fremdenfeindlichkeit im bundesdeutschen Strafvoll-zug
vor. Es zeigt sich, daß es in den Strafvollzugsanstalten
Rechtsextremismus in vielfältigen Formen gibt.
Zugleich wird sichtbar, daß neben einer kleinen
Zahl engagierter Anstalts-leitungen und Landesregierungen
eine größere Zahl von Anstaltsleitungen
und Justizbehörden nur mangelhafte Informationen
hat und dazu neigt, die Problematik zu bagatellisieren.
Optisch und akustisch ist Rechtsextremismus in den
Anstalten präsent in Form der Ausgestaltung der
Zellen mit rechts-extremen Symbolen, entsprechenden
Tätowierungen an Körpern der rechtsextremen
Inhaftierten und vor allem auch durch das laute Abspielen
von Musik mit rechtsradikalen Inhalten, die sich,
wie verschiedene Gefangene berichten, der Wahrnehmung
vieler Bediensteter entziehen. Es wird berichtet,
daß von rechtsextremen Gruppierungen Propagandatätigkeit
durch Verbreitung von Inhalten (z.B. durch entsprechende
Zeitungen) oder die Besetzung einflußreicher
Positionen innerhalb der Gefangenenhierarchie ausgeht.
Eine besondere Rolle spielt die HNG ("Hilfsorganisa-tion
für nationale politische Gefangen und deren Ange-hörige"),
die für eine Vernetzung der rechtsradikalen Gefangenen,
Informationsverbreitung und auch eine soziale Betreuung
sorgt.
Über das Ausmaß des Rechtsradikalismus
gibt es von Seiten der Anstaltsleitungen und Behörden
unterschiedliche Einschätzungen. Eine Reihe von
Anstaltsleitungen berichtet von keinerlei Beobachtungen,
während andere von einer "nennenswerten
Zahl" von rechtsextremistisch und fremdenfeindlichen
Insassen sprechen und Zahlen bis zu 30% der Insassen
hochgerechnet werden. Insgesamt wird in den zahlreichen
Zuschriften eine ziemliche Unsicherheit und ein erhebliches
Informationsdefizit sichtbar.
Als Maßnahmen im Strafvollzug werden aufgeführt:
 |
verstärkte
Kontrolle und Vereinzelung der |
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rechtsradikalen Gefangenen |
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Weiterbildung der
Bediensteten |
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Erprobung von Erziehungskonzepten |
 |
(Aufklärungsgespräche
mit rechtsextremen Gefangenen, vor allem mit potentiellen
Sympathisanten) |
Der AkS fordert die Einführung solcher Maßnahmen
in allen Vollzugsanstalten. Er fordert zugleich mehr
Tranparenz. Daß Justizbehörden z.T. in
konzertierter Aktion Anstaltsleitungen Anweisungen
geben, sich zum Rechtsextremismus in ihrer Anstalt
nicht zu äußern, hält er für
kontraproduktiv. Dies widerspricht dem bundesweiten
Engagement, als Bürger "Gesicht zu zeigen".
Erfreulicherweise hat sich eine größere
Zahl von Anstaltsleitern an die Anweisung, keine Auskunft
zu geben, nicht gehalten. Wie will man den Rechtsradikalen
und dem nicht unbeträchtlichen Sympathisantenkreis
die Attraktivität von Demokratie plausibel machen,
wenn man sie selbst nicht lebt?
Der AkS geht davon aus, daß das Engagement
gegen Rechtsextremismus nur erfolgreich sein wird,
wenn das Resozialisierungsgebot wirklich umgesetzt
wird und Gefangene nach der Entlassung sozial unterstützt
werden. Es gibt hinreichend Beispiele, daß diese
Unterstützung ansonsten aus dem rechtsradikalen
Sektor heraus erfolgt.
Darstellung
der Umfrageergebnisse
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