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Was der AkS zu aktuellen Themen zu sagen hat
Presse

Presseerklärung des AkS zur öffentlichen Diskussion über den Umgang mit Sexualstraftätern
(2. Oktober 1996)

Die erschütternden und für jeden Menschen unfaßbaren Vorgänge der letzten Zeit haben die Diskussion über die Möglichkeiten wirksamen Schutzes vor Sexualstraftätern neu entfacht. Modelle von der Kastration über die Einschaltung weiterer Gutachter bis hin zu unbefristeter Verwahrung werden angeboten.
Der Arbeitskreis kritischer Strafvollzug teilt die Auffassung, daß die Sicherheit der Allgemeinheit und insbesondere das Leben und die sexuelle Integrität von Kindern Vorrang vor den Freiheitsrechten von Sexualtätern haben, von den im Falle einer Entlassung aus dem Strafvollzug Gefahren ausgehen. Hier wird der Gesetzgeber über wirksame Strategien nachzudenken haben.

Mit dem Bundesminister der Justiz ist der AkS jedoch der Auffassung, daß Therapie sich in den meisten Fällen als wirksamer denn langzeitiger Strafvollzug ohne psychotherapeutische Hilfe erweist. Therapie muß in der ersten Zeit des Vollzuges einsetzen und diesen Zeitraum bis zum Ende kontinuierlich begleiten. Rechtzeitig vor der Entlassung sind ambulante Kontroll- und Hilfsmaßnahmen in der Freiheit engmaschig zu organisieren. Diesen Auftrag hatte das Strafvollzugsgesetz den Vollzugsbehörden schon 1977 erteilt. Der Gesetzesbefehl wurde nicht ausgeführt.

Der AkS stellt fest:

In Nordrhein-Westfalen ist die psychotherapeutische Arbeit mit Sexualstraftätern seit Beginn der 90iger Jahre auf ein Minimum geschrumpft, weil die Kosten aufgrund ministerieller Anordnung vom Land nicht mehr übernommen werden. Begründung: Haushaltslage! Sexualtäter, die aus dem Strafvollzug oder der Sicherungsverwahrung selbst keine Kosten tragen können, bleiben bis zur Entlassung ohne jede Therapie, zumal Behandlungsmöglichkeiten durch Anstaltsfachdienste infolge anderweitiger Beanspruchung nicht wahrgenommen werden. Ob eine die Allgemeinheit gefährdende Sexualproblematik therapeutisch aufgearbeitet werden kann, hängt davon ab, ob sich private "Sposoren" finden, was naturgemäß selten ist.

Einzelfälle sind bekannt. So werden die Sitzungen eines in der Sicherungsverwahrung befindlichen Mannes von einer Lehrerin und einer Redakteurin aus eigener Tasche bezahlt. Die Therapiegespräche eines anderen langstrafigen Gefangenen teilen sich zwei Landtagsabgeordnete. Die restlichen Täter kommen aus dem Vollzug so heraus, wie sie hereingekommen sind.

Der AkS fordert daher: Auch bei angespannter Haushaltslage dürfen fiskalische Argumente nicht im Vordergrund stehen, wenn es um elementare Sicherheits-, aber auch Resozialisierungsinteressen geht. Unabhängig von einer künftigen Regelung durch den Gesetzgeber ist ohne Rücksicht auf Kosten bereits jetzt das Menschenmögliche zur Vermeidung weiteren Leides zu tun.

Für den Vorstand
gez. Dr. Ulrich Kamann, Werl
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