Presseerklärung des AkS zur öffentlichen
Diskussion über den Umgang mit Sexualstraftätern
(2. Oktober 1996)
Die erschütternden und für jeden Menschen
unfaßbaren Vorgänge der letzten Zeit haben
die Diskussion über die Möglichkeiten wirksamen
Schutzes vor Sexualstraftätern neu entfacht.
Modelle von der Kastration über die Einschaltung
weiterer Gutachter bis hin zu unbefristeter Verwahrung
werden angeboten.
Der Arbeitskreis kritischer Strafvollzug teilt die
Auffassung, daß die Sicherheit der Allgemeinheit
und insbesondere das Leben und die sexuelle Integrität
von Kindern Vorrang vor den Freiheitsrechten von Sexualtätern
haben, von den im Falle einer Entlassung aus dem Strafvollzug
Gefahren ausgehen. Hier wird der Gesetzgeber über
wirksame Strategien nachzudenken haben.
Mit dem Bundesminister der Justiz ist der AkS jedoch
der Auffassung, daß Therapie sich in den meisten
Fällen als wirksamer denn langzeitiger Strafvollzug
ohne psychotherapeutische Hilfe erweist. Therapie
muß in der ersten Zeit des Vollzuges einsetzen
und diesen Zeitraum bis zum Ende kontinuierlich begleiten.
Rechtzeitig vor der Entlassung sind ambulante Kontroll-
und Hilfsmaßnahmen in der Freiheit engmaschig
zu organisieren. Diesen Auftrag hatte das Strafvollzugsgesetz
den Vollzugsbehörden schon 1977 erteilt. Der
Gesetzesbefehl wurde nicht ausgeführt.
Der AkS stellt fest:
In Nordrhein-Westfalen ist die psychotherapeutische
Arbeit mit Sexualstraftätern seit Beginn der
90iger Jahre auf ein Minimum geschrumpft, weil die
Kosten aufgrund ministerieller Anordnung vom Land
nicht mehr übernommen werden. Begründung:
Haushaltslage! Sexualtäter, die aus dem Strafvollzug
oder der Sicherungsverwahrung selbst keine Kosten
tragen können, bleiben bis zur Entlassung ohne
jede Therapie, zumal Behandlungsmöglichkeiten
durch Anstaltsfachdienste infolge anderweitiger Beanspruchung
nicht wahrgenommen werden. Ob eine die Allgemeinheit
gefährdende Sexualproblematik therapeutisch aufgearbeitet
werden kann, hängt davon ab, ob sich private
"Sposoren" finden, was naturgemäß
selten ist.
Einzelfälle sind bekannt. So werden die Sitzungen
eines in der Sicherungsverwahrung befindlichen Mannes
von einer Lehrerin und einer Redakteurin aus eigener
Tasche bezahlt. Die Therapiegespräche eines anderen
langstrafigen Gefangenen teilen sich zwei Landtagsabgeordnete.
Die restlichen Täter kommen aus dem Vollzug so
heraus, wie sie hereingekommen sind.
Der AkS fordert daher: Auch bei angespannter Haushaltslage
dürfen fiskalische Argumente nicht im Vordergrund
stehen, wenn es um elementare Sicherheits-, aber auch
Resozialisierungsinteressen geht. Unabhängig
von einer künftigen Regelung durch den Gesetzgeber
ist ohne Rücksicht auf Kosten bereits jetzt das
Menschenmögliche zur Vermeidung weiteren Leides
zu tun.
Für den Vorstand
gez. Dr. Ulrich Kamann, Werl
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