Medizinische Versorgung im Knast


Haftfähig um jeden Preis?

 

Medizinische Versorgung im Knast:

 

Zusammen mit Beschwerden über Ernährung, führt die medizinische Versorgung in hiesigen JVA’s eine imaginäre Klageliste von Inhaftierten über ihre Lebensbedingungen an. Das Recht auf eine „freie Arztwahl“ gibt es in Haft nicht. Der Inhaftierte ist auf Gedeih und Verderb der medizinischen Kompetenz des Anstaltsarztes ausgeliefert. Hierbei handelt es sich in der Regel um verbeamtete Mediziner. In jedem Bundesland gibt es ein Haftkrankenhaus. Auf den ersten Blick scheint es, als ob die Gesundheitsfürsorge für Häftlinge in der BRD rundum geregelt ist. Aber nur auf den ersten...

Werner S. (Name v.d. Redaktion geändert) verbüßte 2009 eine mehrjährige Haftstrafe in einer Nordrheinwestfälischen JVA. Nach anhaltenden Unterleibsschmerzen diagnostizierte der Anstaltsarzt eine „Infektion im Unterleib“, und empfahl dem 50-jährigen, der in der Anstaltsküche als Koch eingesetzt wurde, „mehr auf Hygiene“ zu achten. S. erhielt  Ibuprofen 200, ein entzündungshemmendes Medikament.

Cirka drei Monate später wurde er in eine andere JVA verlegt. Die Beschwerden waren mittlerweile stärker geworden, Werner S. hatte beim Urinieren unerträgliche Schmerzen. Nach 2 Wochen wurde er einem Urologen in einer externen Klinik vorgestellt. Hier wurde ein 4,5 cm großes Karzinom am Penisschaft festgestellt, sowie Metastasen in den Lymphknoten der Leiste. Eine radikale Penektomie war nicht mehr zu vermeiden, eine drei monatige Strahlentherapie zur Behandlung des Lymphknotengeschwürs schloss sich an. Während dieser Zeit erhielt S. keinerlei psychologische- oder vergleichbare Unterstützung. Sie wurde ihm noch nicht mal angeboten.

Bei Beschwerden, die während der Bestrahlung aufgetreten waren, hatte sich S. an den Anstaltsarzt gewandt. Dieser erklärte ganz offen, er habe „mit dieser Art von Erkrankung keine Erfahrung, er sei Facharzt für Sportmedizin.“ Auch bestätigt er S., dass ihm „mit den medizinischen Möglichkeiten im Vollzug nicht zu helfen sei.“

Alleine in NRW befinden sich durchschnittlich 18.000 Menschen in Haft (einschl. U-Haft). Durch die relativ hohe Fluktuation gibt es ca. rund 45.000 Haftfälle im Jahr, dies nur im größten Bundesland der BRD.

Während des Freiheitsentzuges, also einer absolut fremdbestimmten Lebensführung, ist der Inhaftierte einer reglementierenden Justizverwaltung ausgeliefert. Das diese Belastungen zu körperlichen Symptomen führen, die medizinischen Klärungsbedarf haben, kann ernsthaft nicht verneint werden. Hier werden nur allzu oft Häftlinge als „Simulanten“ mit „Trostpflastern“ wieder in die Zelle geschickt.

So muss auch der Leiter des Vollzugskrankenhauses im Sauerländischen Fröndenberg bekennen: „Sicherheitsaspekte haben im Justizvollzug selbstverständlich einen sehr hohen Stellenwert. Entsprechend groß ist das Interesse, möglichst viele Krankheiten innerhalb der Mauern zu behandeln. Das schränkt die Möglichkeit zur Spezialisierung unter ökonomischen und fachlichen Gesichtspunkten ein.“ (Quelle: JVK Fröndenberg/Medizin im Vollzug) Im Klartext bedeutet dies: Sicherheits- und finanzielle Aspekte haben einen höheren Stellenwert als eine umfassende medizinische Versorgung von Häftlingen.

Werner S. hatte nach Abschluss der erstversorgenden Krebsbehandlung ein Gnadengesuch gestellt. Zu diesem Zeitpunkt hätte er noch sechs Monate zu verbüßen gehabt. Er wollt sich „draußen“ fachärztlich behandeln lassen, um die prognostizierte „deutlich reduzierte Lebenserwartung“ zu verlängern.

In einem persönlichen Gespräch mit dem zuständigen Staatsanwalt, der zu einem derartigen Gesuch Stellung beziehen muss, lehnte dieser seine Zustimmung ab. „Werner S. sei ja erst einmal beschwerdefrei,“ dann „sei er auch haftfähig und müsse seine Strafe bis zum Schluss verbüßen.“ Nur ab einem bestimmten Moment würde die Staatsanwaltschaft mit sich reden lassen: „Wenn Sie im Sterben liegen, ja dann muss ich von Amts wegen tätig werden und Sie raus lassen.“                                                 

Der AkS wird im kommenden Jahr eine umfassende Veröffentlichung zu dem Thema medizinische Versorgung in der Haft auf seiner Internetseite veröffentlichen.      G.G.